Satzungsänderung

Unsere Vertreterversammlung fand am 7. Juli 2011 im Bürgerhaus Elsen statt.

 

Die Vertreterinnen und Vertreter haben den Jahresabschluss 2010 beschlossen und einer Satzungsänderung zugestimmt. 

 

Die Änderung war erforderlich, da aufgrund vorgesehener Neuregelungen unter dem Begriff "Basel III" das anrechenbare Eigenkapital bei Kreditinstituten neu definiert wird. 

 

Damit die Geschäftsguthaben weiterhin als Eigenkapital gelten, wurde die Satzung wie folgt geändert:

Satzung bisher: Satzung neu:
§ 10 Abs. 2 Satz 1 § 10 Abs. 2 Satz 1
Das ausgeschiedene Mitglied hat Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens. Das ausgeschiedene Mitglied hat Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens; für die Auszahlung ist die Zustimmung von Vorstand und Aufsichtsrat erforderlich.
   
§ 6 Abs. 2 Zur Klarheit wird § 6 Abs. 2 ersatzlos gestrichen.
Die Übertragung des Geschäftsguthabens bedarf der Zustimmung der Genossenschaft.  
Volksbank Elsen-Wewer-Borchen eG
BLZ: 47260234